Liebe Eltern,
die Ferienpläne mit den genauen Ferienterminen sollen Ihnen dabei helfen, Ihre Urlaubsreisen entsprechend zu planen.
Vor allem in der Reisezeit werden Schulleitungen sowie Lehrkräfte immer wieder um Beurlaubungen vor und nach den Ferienabschnitten gebeten.
Hierbei gilt laut Schulbesuchsverordnung folgende Regelung:
"Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich."
Wir bitten Sie deshalb, bei allen Reiseplanungen unbedingt die Ferientermine zu beachten und Ihre Reisen nur innerhalb der angegebenen Zeiträume zu planen.
Für kirchliche Veranstaltungen (Montag nach der Konfirmation, Tag der Firmung, Fest des Fastenbrechens, Opferfest) kann für jeweils 1 Tag beurlaubt werden.
Auch hier gilt die oben angeführte Regelung einer rechtzeitigen schriftlichen Beantragung
Bei Beurlaubungen für sportliche Veranstaltungen oder Teilnahme an musikalischen Aufführungen muss die Beurlaubung immer von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Eine einfache Mitteilung des Vereins bzw. des Veranstalters ist hier für eine Beurlaubung nicht ausreichend.