Mündliche Noten
Um Unklarheiten bei Leistungsmessungen zu vermeiden, erklären gemäß § 7 der Notenbildungsverordnung (NVO) alle Lehrer jeweils zu Schuljahresbeginn, nach welchen Kriterien sie benoten und in welchem Verhältnis die einzelnen Ergebnisse zueinander verrechnet werden.
Damit auch im Bereich der mündlichen Leistungsmessung mehr Klarheit über das Entstehen der Noten herrscht, haben sich die Kollegen der einzelnen Fächer auf Kriterienkataloge geeinigt, die zeigen, welche Fähigkeiten für bestimmte Notenbereiche erwartet werden.
Dabei sind manche Kriterien gewichtiger als andere, aber alle fließen in die Note ein.
Bei Unklarheiten können die Schüler stets nachfragen.
Kriterienkataloge
Anhang: