Das

Kepler-
Gymnasium Ulm

Beurlaubungen

 Informationen zu Beurlaubungen - Klasse 5 bis JS 2

 

1. Beurlaubungsformular zum Ausdrucken

Wir nutzen am KGU vorgefertigte Formulare für die Beurlaubung von Schüler*innen.

Das Beurlaubungsformular für Schüler*innnen der Klasse 5 - 10 liegt hier als Download bereit.

Das Beurlaubungsformular für Schüler*innnen der Kursstufe (JS1 + JS2) liegt hier als Download bereit.

Wir bitten alle Eltern und volljährige Schüler*innen für eine Beurlaubung ausschließlich dieses Formulare zu verwenden. Sollte es keine Möglichkeit zum Ausdrucken geben, liegen im Sekretariat Vordrucke bereit.

Die Beurlaubung von bis zu zwei unmittelbar aufeinander folgenden Unterrichtstagen kann der/die Klassenlehrer*in bzw. der/die Tutor*in aussprechen. In den übrigen Fällen und bei ferienverlängernden Beurlaubungen ist die Schulleitung zuständig.

 

2. Allgemeine Regelungen

Nach § 1 der Schulbesuchsverordnung besteht für jede/n Schüler*in die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und den übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule. Der/Die Schüler*in kann von der Teilnahmepflicht nur gemäß § 3 und § 4 der Schulbesuchsverordnung beurlaubt oder vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit werden. In der Schulbesuchsverordnung heißt es zu Beurlaubungen allgemein: "Eine Beurlaubung [...] ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich."

Eine Beurlaubung vom Schulbesuch kann also nur aus wichtigen Gründen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern.

  • Wichtige Gründe können z.B. sein:
    • Persönliche Anlässe (z.B. Eheschließung, Jubiläum, Todesfall in der Familie)
    • aktive Teilnahme an sportlichen, künstlerischen oder wissenschaftl. Wettbewerben
    • Religiöse Feiertage (z.B. Firmung, Konfirmation, Opferfest)
    • unumgängliche Termine wie Arzttermin, Führerscheinprüfung, Vorstellungsgespräch
    • Erholungsmaßnahmen (wenn das Gesundheitsamt die Maßnahme für erforderlich hält)
    • Vorübergehende, unumgänglich erforderliche Schließung des Haushaltes wegen besonderer persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse der Eltern (z.B. Krankenhausaufenthalt, Betriebsferien).
  • Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist auf Verlangen der Lehrkräfte bzw. der Schul-leitung durch geeignete Bescheinigungen nachzuweisen.

 

Unter dem Begriff "rechtzeitig" versteht es sich von selbst, dass eine mögliche Beurlaubung beantragt wird, bevor man entsprechende Buchungen im Reisebüro oder von einer Sprach-reise u.ä. vornimmt. Eine bereits gebuchte Ferienreise ist kein Beurlaubungsgrund.

Wir bitten dringend darum, bei der Ferienplanungen die gültigen Ferientermine zu beachten. Wer ohne Beurlaubung sein Kinder eigenmächtig vom Schulbesuch "befreit", muss mit weitreichende Konsequenzen rechnen. Das Kind fehlt dann unentschuldigt, was im Falle von in dieser Zeit geschriebenen Klassenarbeiten zur Note "ungenügend" führt. Nicht selten werden zudem auf Flughäfen Kontrollen durchgeführt, wenn unter den Reisenden ganz offensichtlich schulpflichtige Kinder sind, kann dies rasch teuer werden. Bei unent-schuldigten und eigenmächtigen Fehlzeiten werden Bußgelder fällig, wie das Gesetz es vorsieht.

 

Beurlaubungen in der Kursstufe

Wir nutzen am KGU ein vorgefertigtes Beurlaubungsformular für Schüler*innen der Kursstufe (JS1 + JS2). Dieses Formular gibt es zum Downloaden oder kann in dringenden Fällen im Sekretariat geholt werden.

  • Dieses Formular muss zunächst durch die/den Schüler*in entsprechend ausgefüllt werden und bei nichtvolljährigen Schülern*innen vom Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
  • Danach wird vom Tutor / der Tutorin bzw. der Schulleitung die Genehmigung eingeholt.
  • Abschließend muss der Schüler von den entsprechenden Fachlehrkräften, die durch die Beurlaubung betroffen sind, eine Unterschrift einholen.
  • Erst dann wird der Antrag über Sdui als Foto abgegeben (wie auch bei den Entschuldigungen). Das Original verbleibt zur sicheren Verwahrung bei den Schüler*innen.