Handreichung zur Notbetreuung von Schüler*innen der Klassen 5 und 6 während der Osterferien (06.04. bis 17.04.2020):
Beim Betreuungsangebot in Notfallgruppen für die nächsten Wochen schließt sich die Stadt Ulm der Regelung des Landes Baden-Württemberg an. Anspruch auf einen Platz in einer Notbetreuungsgruppe haben lediglich Kinder, deren Erziehungsberechtigte in Bereichen der sogenannten kritischen Infrastruktur arbeiten und die keine anderen Betreuungsmöglichkeiten (Großeltern ausgenommen) haben.
Bitte entnehmen Sie alles weitere der folgenden PDF-Datei: Anmeldung zur Notgruppenbetreuung.